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Vereinsgründung

Matthias Maino, der Geschäftsführer des Landschaftspflegeverbandes Freising e.V. wurde im November 1990 vom Landkreis Freising beauftragt, die Gründung des Landschaftspflegeverbandes Freising vorzubereiten. Nach vielen Sitzungen und Vorbereitungsgesprächen wurde der Verein am 25. Juli 1991 mit fünf Gemeinden, mehreren Naturschutzverbänden und weiteren zehn Mitgliedern gegründet. Nach der Wahl der Vorstandschaft am 30. Oktober 1990 war der Verein geschäftsfähig und hat seinen Sitz seither im Neubau des Landratsamtes Freising (Zimmer 801).

Organisation

Dachverband

Die Dachorganisation aller Landschaftspflegeverbände ist der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL). Der Landschaftspflegverband ist Mitglied beim DVL.

Allgemeine Informationen zu den Landschaftspflegeverbänden finden sie unter www.lpv.de.

Zusammensetzung des Verbandes

Das Gerüst des Verbandes besteht aus vier Säulen: Vorstand mit Vorsitzendem, Geschäftsführung, Fachbeirat und Mitgliederversammlung.

Die Aufgaben des Geschäftsführers sind unter anderem die Leitung der Geschäftsstelle, Kontaktknüpfung, Erstellung eines Arbeits- (in Anlehnung an das ABSP) und Finanzierungsplanes, Dokumentation der Flächen und die Erstellung der Verwendungsnachweise für die Ausgaben. In der Geschäftsstelle arbeitet hauptamtlich neben dem Geschäftsführer halbtags eine Sekretärin. Dazu kommen zwei Werksstudenten, ein bis zwei Praktikanten pro Jahr und freiwillige Helfer. Alle vier bis sechs Wochen (oder nach Bedarf) führt der Geschäftsführer eine Arbeitsbesprechung mit dem Vorstand durch.

Der Vorstand setzt sich zu je einem Drittel aus Vertretern der Kommunalpolitik, Landwirten sowie Mitgliedern der Naturschutzverbände zusammen. Er wählt einen Vorsitzenden und zwei Stellvertreter unter Beachtung der Drittelparität. Der Vorteil dieser Drittelparität ist, dass kein Interessensverband überwiegt und immer ein Kompromiss gefunden werden kann. Der Vorstand leitet den Verein und ist für die ordentliche Durchführung der Geschäfte zuständig.

Zum Fachbeirat gehören Mitglieder der Naturschutzbehörde, des Amtes für Landwirtschaft, des Forst- und Wasserwirtschaftsamtes sowie ggf. weitere Stellen, die sich mit diesen Thematiken befassen. Die Aufgaben des Fachbeirates liegen vor allem in der fachlichen Beratung des Vorstandes und des Geschäftsführers bei allen Landschaftspflegemaßnahmen.
Mindestens einmal pro Jahr tagt die Mitgliederversammlung. Sie wird vom Vorstand einberufen und geleitet. Die Mitglieder können sowohl land- und forstwirtschaftliche Betriebsinhaber als auch natürliche und juristische Personen sein. Auch der Fachbeirat nimmt an der Mitgliederversammlung teil. Es werden hier Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Die Mitglieder können Projekte einreichen und bestimmen über die Personal- und Finanzsituation des Vereines. Außerdem wird der Vorstand des Landschaftspflegeverbandes gewählt.

Finanzierung

Die Maßnahmen des Landschaftspflegeverbandes werden zu einem Teil durch die Mitgliedsbeiträge finanziert. Der Mitgliedsbeitrag für Kommunen und Landkreis beträgt 0,35 Euro pro Einwohner, für Einzelpersonen 25 Euro im Jahr. Die Kommunen sind daher die wichtigsten Finanzierer des LPfV.

Der wichtigste Beitrag zur Finanzierung der Maßnahmen sind jedoch die staatlichen Förderprogramme wie das Bayrische Landschaftspflegeprogramm, das Vertragsnaturschutzprogramm vom Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen und das Bayrische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP). Am Beispiel des Landschaftspflegeprogramms werden Maßnahmen bis zu 70% staatlich gefördert. Mit dem KULAP-Förderprogramm werden Maßnahmen wie die Neuanlage von Feldgehölzen zu 100% unterstützt. Hier werden im Gegensatz zum Landschaftspflegeprogramm die Planungskosten nicht erstattet.

Eine weitere Form der Maßnahmenfinanzierung stellen die Ausgleichsmaßnahmen dar. Seit 2001 sind die Gemeinden dazu verpflichtet, Ausgleichs- und Ersatzflächen aufzukaufen und diese ökologisch aufzuwerten. Diese Maßnahme werden zu 100 % durch den Grundstücksbesitzer finanziert, was es dem Verband ermöglicht, sinnvolle Landschaftspflegemaßnahmen durchzuführen, ohne finanzielle Eigenmittel aus seiner Vereinskasse in Anspruch nehmen zu müssen.

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