Streuobstwiesenprojekt
gefördert durch Leader+ (Der Auftrag wird öffentlich vergeben durch den LPV Freising e.V.
Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und den
Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung
des ländlichen Raums(ELER)
Erhalt & Pflege von Streuobstwiesen im Landkreis Freising
Ein Projekt für die Mitgliedsgemeinden des Landschaftspflegeverbands Freising e,V
Mitgliedsgemeinden:
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Landkreis Freising
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Allershausen
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Attenkirchen
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Au in der Hallertau
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Eching
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Stadt Freising
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Haag
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Halbergmoos
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Kirchdorf
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Kranzberg
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Langenbach
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Mauer
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Moosburg
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Neufahrn
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Paunzhausen
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Rudelzhausen
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Wang
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Wolfersdorf
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Zolling
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Fahrenzhausen
Arten & Biotopschutzprogramm Bayern (ABSP)
Bestand und Bewertung im Landkreis:
Streuobstwiesen sind traditioneller Bestandteil der bäuerlichen Kulturlandschaft im Landkreis. Auch heute noch finden sich einige Obstwiesen und Obstgärten im Randbereich der Dörfer. Obstwiesen in der freien Landschaft sind dagegen bis auf wenige Neuanlagen verschwunden. Desgleichen die straßenbegleitenden Obstbäume
Übersichtskarte: Arten und Biotopschutzprogramm Bayern (ABSP) - Landkreise mit u.a Streuobstwiesen
Gefährdung im Landkreis Freising: die Streuobstbestände
haben in den letzten Jahrzehnten in ganz Bayern abgenommen.
Die wesentlichen Ursachen für den Rückgang sind:
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Bautätigkeit im Siedlungsbereich: Die ehemals typischen Streuobstgürtel um die Ortschaften, die ein ökologisches Bindeglied zwischen Dorf und freier Landschaft darstellten, wurden und werden durch Neubausiedlungen meist ersatzlos beseitigt.
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Nutzungsauflassung von Streuobstwiesen und dadurch Überalterung und Zusammenbruch der Bestände aufgrund fehlender Nachpflanzungen.
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Flurbereinigungsmaßnahmen: Durch Neuordnung des Wegenetzes und Zusammenlegung kleinerer Flurstücke sind insbesondere die Streuobstbestände in der Feldflur fast völlig verschwunden. Bei neueren Verfahren finden jedoch vermehrt Obstbaumpflanzungen im Zuge der ländlichen Neuordnung statt.
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Obstbaumrodungen mit bundesweiten Rodungsprämien in den 60er und 70er Jahren
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Ausbau obstbaumgesäumter Straßen (Rodung der Bestände ohne Nachpflanzungen).
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Anlage von Gärten, Wochenendhäusern und anderen Freizeiteinrichtungen, die zur Verdrängung störungsanfälliger Arten und i. d. R. zur Intensivierung der Unterkultur führt.
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Aufforstung von waldrandnahen Streuobstbeständen.
Ziele & Maßnahmen für die Streuobstwiesen nach dem ABSP:
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Erhalt bestehender Obstwiesen, Obstgärten und Obstbaumreihen.
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Naturschutzrechtliche Sicherung besonders wertvoller (Artenschutz) bzw. großflächiger und landschaftsprägender Obstwiesen.
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Erhalt auch von kleinflächigen Obstwiesen sowie Einzelbäumen bei geplanten Eingriffen.
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Förderung einer extensiven Bewirtschaftung von Hochstamm-Obst-bäumen.
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Optimierung und Pflege.
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Neuanlage von Obstwiesen.
Streuobstwiesen erfüllen vielfältige Funktionen:
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Alte Obstbäume können eine wertvolle Moos- und Flechtenflora beherbergen. Die Krautschicht der Obstwiesen stellt oft die letzten Reste extensiv genutzter Wiesentypen (z. B. magere Glatthaferwiesen) mit einer Vielzahl an Blütenpflanzen in ansonsten intensiv genutzten Gebieten dar.
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Obstwiesen steigern den Wohn- und Freizeitwert im Siedlungsbereich (Sicht, Lärm und Windschutz, Einbindung in die Landschaft). Mit der Sortenvielfalt wird auch eine Vielfalt an Eigenschaften wie Anpassung an verschiedenste Standortfaktoren, Blühtermine, Reifezeiten, Inhaltsstoffe usw. erhalten (Gen-Reservoir).
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Obstbäume sind zur Blütezeit als Bienen- und Insekten-Weide von großer Bedeutung.
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Obstwiesen können zusätzlich als Mähwiese oder Viehweide genutzt werden.
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In alten Streuobstwiesen haben sich stabile Räuber-Beute-Beziehungen eingestellt, die auch auf die umliegende Kulturlandschaft positive Auswirkungen haben können (biologische Schädlingsbekämpfung).
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Streuobstwiesen haben eine ausgleichende Wirkung auf das Lokalklima, schützen Hanglagen vor Erosion und tragen zum Grundwasserschutz bei.
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Auch kleinflächige Obstwiesen und markante Einzelbäume stellen in ausgeräumten Kulturlandschaften eine Bereicherung dar.